Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 24. Juni können die WpHG-Pflichtinformationen direkt über den Beratungsassistenten am Bankarbeitsplatz bezogen werden.
Die Freischaltung der neuen Funktion erfolgt im Rahmen des Upgrades 2.22 im Zeitraum vom 21.–23. Juni. Bitte beachten Sie hierzu auch die „Releasenote MiFID Quickfix“ der Atruvia vom 3. Juni 2022.
Zum Hintergrund: Seit dem 28. November 2021 müssen Banken alle WpHG-Pflichtinformationen in elektronischer Form anbieten. Das betrifft u.a. die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ sowie das „MiFID-Starterpaket“.
Um Banken den Abruf der WpHG-Pflichtinformationen in digitaler Form zu ermöglichen, hat die DG Nexolution bereits 2017 die browserbasierte Anwendung DG Mediomat entwickelt. Die Funktion dieser Anwendung wurde mit dem neuen Update direkt in den Bankarbeitsplatz integriert.
Durch die Möglichkeit, die WpHG-Pflichtinformationen am Bankarbeitsplatz abzurufen, gestaltet sich der Beratungsprozess im Wertpapiergeschäft in Zukunft deutlich effizienter.
Welche Dokumente stehen zukünftig in agree21 zur Verfügung?
- Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen – digital
- MiFID-Starterpaket plus Basisinformationen – digital
- Basisinformationen über Termingeschäfte – digital
Die „Basisinformationen über Investmentfonds“ stehen Ihnen weiterhin über den DG Mediomat zur Verfügung.
Was müssen Banken tun, um auf die Dokumente per agree21 zugreifen zu können?
Wenn Ihre Bank bereits ein Abonnement für den DG Mediomat abgeschlossen hat, können Sie die oben genannten Artikel spätestens ab dem 24. Juni in agree21 abrufen.
Wichtig: Die Sonderbedingungen sind beim Abruf des Starterpakets über den Bankarbeitsplatz nicht automatisch integriert. Das gilt auch, wenn diese beim Abruf über den DG Mediomat bereits enthalten sind.
Um die Sonderbedingungen in das MiFID-Starterpaket zu integrieren, wählen Sie unter www.genobuy.de den Artikel 261930 aus und klicken auf „Jetzt individualisieren“. Nutzen Sie bitte Ihren aktuellen Entwurf, klicken Sie das Inhaltsverzeichnis an und speichern Sie dieses. Im Anschluss klicken Sie die Komponente „Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft“ an und speichern Sie ab. Im Anschluss stellen Sie das geänderte MiFID-Paket über VR-Dokumente bereit (zweimal klicken).
Wenn Sie den DG Mediomat noch nicht abonniert haben, finden Sie hier den Bestellschein inkl. Preisangaben. Wichtig: Ohne ein Abonnement ist ein Abruf der WpHG-Pflichtinformationen nicht möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Fachberatung:
Karin Lohr
T +49 611 5066-2197
Anja Schwarz
T +49 611 5066-1989