Michael Klein ist Rechtsanwalt und seit 2007 Referent im Bereich Recht des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR). Er befasst sich schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen des Arbeitsrechts, der Tarifauslegung und des Betriebsverfassungs- und Sozialrechts. Darüber hinaus ist er fachübergreifend in steuer- und zivilrechtlichen Fragen tätig.