Thorsten Reinicke

Thorsten Reinicke ist Rechtsanwalt und Referent in der Gruppe “Kapitalmarktaufsicht” beim BVR.

Thorsten Reinicke hat folgende Werke verfasst bzw. mitverfasst:
Tino Behrends / Arndt Kalkbrenner / Peter Langweg u. a.

Das Modul beinhaltet auch das bekannte Loseblattwerk „Das Kreditgeschäft der Kreditgenossenschaften”. Ab sofort ist davon die mittlerweile 22. Aktualisierung online.

Tino Behrends / Arndt Kalkbrenner / Peter Langweg u. a.

Bekannter unter dem Namen „Ohlmeyer/Gördel“ ist es DAS genossenschaftliche Standardwerk zum Thema Kreditgeschäft. Das Loseblattwerk besteht aus 19 Kapiteln.

Thorsten Reinicke

In diesem Band der BVR-Bankenreihe werden die Verordnungen zum KWG und zur CRR zusammengefasst und abschnittsweise kommentiert, sodass jede einzelne Vorschrift durch erläuternde Ausführungen verständlich wird.

Das Modul „BVR Bankenreihe“ stellt die Inhalte von allen Werken der gleichnamigen Reihe in digitaler Form zur Verfügung.

Frank Bouillon / Giersch, Katrin / Thorsten Reinicke u.a.

Das zweibändige Werk enthält umfassende, praxisorientierte Ausführungen zu den Melderegularien rund um die Eigenmittel, die Groß-, Millionen- und Organkredite sowie zum Anzeigenwesen.

Thorsten Reinicke

Die neue Auflage von “Outsourcing” berücksichtigt insbesondere die Auslagerungsmöglichkeiten auf Verbundebene, die gewachsenen aufsichtlichen Rahmenbedingungen durch die KWG-Erweiterung als auch die Änderungen infolge der Ma-Risk-Novelle 2021.

Dr. Olaf Achtelik / Thorsten Reinicke

Dieses Werk stellt ausgehend von den Sicherheitenvordrucken, die von den Volksbanken und Raiffeisenbanken überwiegend zur Bestellung von Sicherheiten verwendet werden, die wichtigsten Sicherheiten dar, die zur Kreditrisikominderung genutzt werden können. Dabei werden auch Mustervorschläge für entsprechende Rechtsgutachten unterbreitet.

Das Online-Modul „Aufsicht & Meldungen“ stellt die Inhalte des Loseblattwerks „Anzeigen und Meldungen nach KWG und CRR“ sowie „Verordnungen zum KWG und zur CRR“ zur Verfügung.

Christian Koch / Thorsten Reinicke

In der Vergangenheit haben Kreditinstitute einen Großteil der Zahlungsverkehrsgeschäfte erbracht, da eine Banklizenz die Voraussetzung für das Betreiben des Giro-Geschäfts war.

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