Frau Dr. Andrea Althanns ist Rechtsanwältin und Chefsyndika des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. Nach Studium und Promotion an der Universität Regensburg war sie in der Rechtsabteilung seit 1992 sowohl im Kredit– und Anlagerecht als auch im Zahlungsverkehr sowie im Gesellschaftsrechts tätig. Frau Dr. Althanns betreute ab 2001 die ländlichen und gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften in rechtliche Fragen, bis sie 2009 die Leitung des Bereichs Recht übernahm. Seit dieser Zeit betreut Frau Dr. Althanns insbesondere Bankenfusionen sowie Aufsichtsräte in Fragen zu Vorstandsangelegenheiten. Sie war über zehn Jahre Referentin beim BankColleg und der ABG-GmbH. Frau Dr. Althanns ist Mitglied des „Fachrates Bankrecht“ beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), des „Fachausschusses Recht“ beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV) und des Arbeitskreises „Rechtsfragen DRV-Mitglieder“ beim Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV).