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15. Februar 2024
Änderung der SCHUFA-Informationen

Die SCHUFA hat Ende Dezember darüber informiert, dass die im Standardformularsatz an zahlreichen Stellen enthaltene SCHUFA-Information geändert wurde. Hintergrund der inhaltlichen Überarbeitung ist die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Umsetzung weiterer Erkenntnisse und Entwicklungen unter der DSGVO. Es wurden die Erläuterungen zum Profiling/Scoring in Ziffer 4 sowie die Information zu den Betroffenenrechten in Ziffer 3 aufgrund des EuGH-Urteils vom 07.12.2023 (Rechtssache C-634/21) marginal aktualisiert.

Mit der SCHUFA haben wir abgestimmt, dass die geänderte SCHUFA-Information zur Version 4.92.00 am Bankarbeitsplatz zur Verfügung steht. Der zeitliche Verzug ist aus Sicht der SCHUFA tragbar. Eine Einbindung zu einem früheren Zeitpunkt (Formularversion 4.91.00) ist aufgrund des Informationsflusses zum Ende der laufenden Formularversion und der Vielzahl der betroffenen Formulare (340 161 sowie weitere rund 80 Formulare) nicht mehr möglich.

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