
Artikelnummer | 963190 |
Verlag | DG Nexolution |
Auflage | 2. Auflage 2025 in Vorbereitung |
Erscheinungsdatum | 31. Oktober 2025 |
Umfang | ca. 252 Seiten |
Format | DIN A5 |
Einband | kartoniert |
Herausgeber | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) |
Autoren | Dr. Christian Koch, Silke Wollgarten |
Der Kommentar zum Zahlungskontengesetz (ZKG) von Dr. Christian Koch und Dr. Silke Wollgarten bietet eine fundierte und praxisorientierte Darstellung der zentralen Regelungen zu Entgelttransparenz, Basiskonto und Kontenwechselhilfe. Das ZKG setzt seit 2016 die EU-Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU) in deutsches Recht um und ist damit ein wichtiges Regelwerk für Banken, Kreditinstitute und Compliance-Verantwortliche.
Die 2. Auflage vertieft die bewährte Kommentierung der ersten Ausgabe und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Neu aufgenommen wurden die Anforderungen an die von der BaFin betriebene Vergleichswebsite, die überarbeiteten Anwendungshinweise zu den veröffentlichten Mustern sowie aktuelle Urteile – unter anderem zu Entgelten beim Basiskonto und zur Rechtsnatur der Entgeltinformation.
Im Rahmen des Relaunchs der BVR-Bankenreihe erscheint das Werk in einem modernen, klaren und praxisorientierten Layout, das den Zugang zu den Fachinhalten deutlich erleichtert.
Schwerpunkte der 2. Auflage:
- Aktualisierte Kommentierung der ZKG-Regelungen auf Grundlage der Gesetzesbegründung
- Integration neuer BaFin-Hinweise, Muster und aktueller Rechtsprechung
- Praxisorientierte Umsetzungshinweise, Fallbeispiele und Fragen-Antworten-Katalog
- Neugestaltetes, barrierefreies Layout im Rahmen der BVR-Bankenreihe
Der Kommentar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Kreditinstituten, Juristinnen und Juristen sowie alle, die sich mit dem Zahlungskontenrecht und der praktischen Anwendung des ZKG befassen.
Die 2. Auflage ist in Vorbereitung und erscheint voraussichtlich Ende Oktober 2025.
Die Publikation ist Bestandteil des Online-Moduls BVR-Bankenreihe.